BTM Tresor (Betäubungsmitteltresor)

BTM Tresor für Apotheken und Arztpraxen

BTM Tresor für Apotheken und Arztpraxen

Jede Art von Betäubungsmitteln (BTM) ist in Deutschland gemäß § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sicher aufzubewahren. Damit wird einer unbefugten Entnahme zum Wohle aller vorgebeugt. Erlaubnisinhaber (§ 3 BtMG) wie Apotheken, Arztpraxen, Pflege- und Altenheime, Labore, Veterinäre, Pharmakonzerne oder auch der Arzneimittelhandel sind entsprechend verpflichtet, diese Art von Medizinprodukten gesetzeskonform zu lagern. Zertifizierte Betäubungsmittel Tresore bieten sich als optimaler, sicherer Aufbewahrungsort an. Ein genauer Blick auf die Eigenschaften und Zertifizierung verrät, welche Art  im Einzelfall geeignet ist.

Ein Betäubungsmitteltresor: Was genau ist das?

Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dient dieser spezielle Wertschutzschrank der zuverlässigen Sicherung und Aufbewahrung von Medikamenten. Je nach Einrichtung wird mithilfe spezieller Richtlinien  dieses gefordert. Eine gut sichtbare Prüfplakette an der Innenseite der BTM Tresortür gibt Auskunft über die fachgerechte Zertifizierung. Hierbei gelten in Europa als auch weltweit klar definiert Standards. Ein zugelassener Tresor nach § 15 BtMG muss mit EN 1143-1 ausgezeichnet sein. Zu beachten gilt, dass der Tresor unabhängig von seinem Standort in jedem Fall fachgerecht verankert sein muss, damit eine zuverlässige Funktionalität und die entsprechende Sicherheit gewährleistet sind. BTM Tresore in verschiedenen Größen gibt es mit Schubladen oder Fachböden. Je nach Art sind diese mit Schlüssel oder praktischem Zahlenschloss zu öffnen. Des Weiteren gelten Betäubungsmittel als kostenintensive Medikamente.

Sicher aufbewahren: Zertifizierte BTM Tresore als Bedingung für Versicherung

Bei Raub oder Brand fallen Erlaubnisinhabern Kosten in unvorhersehbaren Höhen an. Alle BTM Präparate sind durch eine entsprechende Versicherung mit abgedeckt. Diese trägt mögliche Unkosten im Schadensfall jedoch nur, wenn gewisse Voraussetzungen in punkto Aufbewahrung erfüllt sind. Ein passgenauer, zertifizierter BTM Tresor (EN 1143-1) dient in diesem Zusammenhang als Grundvoraussetzung für einen umfangreichen Schutz.

Betäubungsmitteltresor verschiedene Varianten: Überblick

BTM Tresore werden in unterschiedlichen Modellen angefertigt. Bei der Auswahl eines passenden Tresors ist darauf zu achten, dass dieser nicht nur in punkto Farbe und Design passt. Vielmehr gelten bestimmte Anforderungen in Hinblick auf die gesetzlich geforderte Widerstandsklasse.
Arztpraxen und kleinere Einheiten von Krankenhäusern, wie beispielsweise Stationen, benötigen einen Betäubungsmittel Tresor mit der Widerstandsklasse (VDS Klasse) N/O. Es gilt die Richtlinie 4114 – K (1.07). So dürfen beispielsweise ausschließlich Mengen zu in diesem speziellen Wertschutzschrank ausschließlich jene Mengen an Betäubungsmitteln gelagert werden, welche für die Versorgung der folgenden 24 h ausreichend sind. Der Gesetzgeber begründet diese Ausnahme bei Pflege- und Krankenhäusern mit der kurzfristigen und alltagstauglichen Verfügbarkeit. Sind diese BTM für betreute Personen vor Ort, können alltägliche Arbeitsabläufe einfacher gehandhabt werden.
Im Gegensatz dazu ist bei Apotheken die VDS Klasse I gefragt. Dies gilt laut Richtlinie 4114 – K (1.07) auch dann, wenn es sich um eine Apotheke direkt im Krankenhaus handelt. Widerstandsklasse I gilt auch dann, wenn es sich um Erlaubnisinhaber nach § 3 Betäubungsmittelgesetz handelt. Gemäß Richtlinie 4114 (1.07) gehören zu diesen entsprechenden Kreisen all jene, die mit Betäubungsmitteln handeln, diese ein- oder ausführen oder anderweitig mit Betäubungsmitteln zu tun haben. Letzteres involviert Personen, die Zubereitungen damit herstellen.

Die Alternative: Die Wertschutzraumtüren

Sollten ein Betäubungsmitteltresor nicht infrage kommen, gibt es noch eine andere Möglichkeit, Betäubungsmittel gemäß § 15 BtMG aufzubewahren. Je nach räumlichen Gegebenheiten können Experten je nach Sicherheitsstufe Wertschutzraumtüren installieren. Diese zertifizierten Exemplare müssen mindestens den Widerstandsgrad III aufweisen. Weitere Angaben sind der EN 1143-1 zu entnehmen. Es gilt dennoch zu beachten, dass die Installation sehr kosten- als auch zeitintensiv ist. Entsprechend kann in Erwägung gezogen werden, ob vielleicht der Einsatz von zwei oder mehreren Safes für Betäubungsmittel und Arzneimittel praktischer ist.

Hochwertige Betäubungsmitteltresore: Eine nachhaltige Investition in die Zukunft

Des Weiteren zeichnen sich hochwertige Betäubungsmitteltresore durch ihre robuste Machart aus. Aus diesem Grund ist es zudem möglich, gebrauchte Exemplare aus Kostengründen vorzuziehen. Dies kann von Interesse sein, wenn kurzfristig größere Mengen an Betäubungsmitteln zwischengelagert werden. Der Fachexperte berät hier über weitere Vorteile von gebrauchten oder neuen BTM Tresoren als optimale Maßnahmen gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln. Schließlich handelt es sich bei der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln um einen sehr speziellen als auch sicherheitsbedürftigen Vorgang. So erhalten Patienten BTM nur über spezielle BTM Rezepte. Ärzte erhalten entsprechende Vorlagen über die Bundesopiumstelle. Darüber hinaus profitieren Apotheken, Arztpraxen und andere Dienstleister dank eines hochwertigen BTM Tresors von einem effektiven Feuerschutz. Betäubungsmittel sind damit nicht nur vor unbefugter Entnahme gemäß § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) abgesichert. Vielmehr schützen BTM Tresore Erlaubnisinhaber vor kostenintensiven Verlusten im Brandfall.