Waffenschränke – Fragen und Antworten zur Aufbewahrung von Waffen
Jeder, der in Deutschland Schusswaffen und Munition besitzen darf, ist verpflichtet, diese sicher verschlossen in einem Waffenschrank aufzubewahren. Damit soll der unbefugte Gebrauch der Waffen durch andere Personen verhindert werden. Dabei müssen aber einige Vorgaben, die durch das Waffengesetz geregelt werden, beachtet werden.
Wer benötigt einen Waffenschrank?
Jeder der eine Waffe führen darf, ist nach § 36 WaffG zu einer sicheren Aufbewahrung sämtlicher Waffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsklasse 0 oder 1 verpflichtet.
Welche Sicherheitsklassen gibt es bei Waffenschränken?
Am 6. Juli 2017 gab es eine Novellierung des Waffengesetzes. Seither dürfen Schusswaffen nur noch in Waffenschränken des Widerstandsgrades 0 oder 1 gemäß der Norm DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. Der Verkauf und Erwerb alter Schränke der Stufe A (einwandig) und B (doppelwandig) ist seitdem nicht mehr zulässig. Viel mehr müssen Sie beim Kauf eines neuen Schrankes auf folgende Sicherheitsklassen achten.
Die Klassen der Waffenschränke nach dem neuen Waffengesetz
Wichtig für den Erwerb eines Waffenschranks ist nicht nur die neue Sicherheitsstufe 0 oder 1. In diesem Zusammenhang gilt es auch die Lagerkapazität der einzelnen Schränke zu berücksichtigen. Denn die Anzahl der Waffen pro Schrank ist nicht unbegrenzt.
Widerstandsgrad | Anzahl Kurzwaffen | Anzahl Langwaffen | Versicherbar |
Klasse 0 (unter 200 kg) | bis zu 5 Stck. | unbegrenzt | bis 40.000 Euro privat |
Klasse 0 (über 200 kg) | bis zu 10 Stck. | unbegrenzt | bis 40.000 Euro privat |
Klasse 1 | unbegrenzt | unbegrenzt | bis 65.000 Euro privat |
Zählen hier auch erlaubnisfreie Waffen zur Kapazität?
Durch die Änderungen im Waffenrecht sind nicht mehr nur erlaubnispflichtige Schusswaffen von der Aufbewahrung betroffen. Seit dem 6. Juli 2017 müssen auch erlaubnisfreie Waffen gut verschlossen aufbewahrt werden. Diese sind:
- Luftgewehre
- CO2-Pistolen
- Schreckschusswaffen
- Airsoft ab 0,5 Joule oder Paintball-Markierer
Zwar ist hier generell keine Aufbewahrung in einem Waffenschrank vorgeschrieben. Dennoch ist es zur eigenen Sicherheit und der Dritter zu empfehlen.
Wie werden Waffen und Munition in einem Schrank der Klasse 0 oder 1 gelagert?
Laut dem neuen Waffengesetz dürfen Waffen und Munition gemäß DIN/ EN 1143-1 zusammen in einem Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 gelagert werden.
Dürfen Waffen in einem normalen Tresor aufbewahrt werden?
Waffen dürfen nur in Waffenschränken mit einer Zertifizierung nach EN1143-1 gelagert werden. Ein normaler Tresor für Wertgegenstände ist oftmals dafür nicht ausreichend.
Waffenschrank Klasse 0 oder Klasse 1 – was ist der Unterschied?
Der erste Unterschied ist natürlich die Lagerkapazität der Waffen. Während es bei der Klasse 0 Beschränkungen gibt, ist die Kapazität der Klasse 1 unbegrenzt. Zudem haben Waffenschränke der Klasse 1 eine höhere Wandungsfestigkeit. Dadurch hält die Klasse 1 beispielsweise einem Einbruchsversuch mit mechanischen oder thermischen Werkzeugen länger stand. Denn im Gegensatz zur Klasse 0, die nur 30 RU (RU = Resistant Unit) besitzt, hat die Klasse 1 50 RU und schützt damit Ihre Waffen zu 166 % mehr vor Diebstahl.
Welche Kriterien erfüllen Waffenschränke zusätzlich?
Waffenschränke dienen nicht nur der sicheren Aufbewahrung einer Schusswaffe vor der Verwendung Dritter. Sie schützen auch das eigene Leben, das Leben der Familie oder Unschuldiger vor dem Missbrauch einer Waffe. Zusätzlich dafür weisen die Schränke aber noch andere Aspekte auf.
Einbruchschutz
Gemäß der europäischen Norm 1143 haben Waffenschränke der Schutzklasse 0 und 1 einen Einbruchschutz.
Feuerschutz
Viele Hersteller bieten die Möglichkeit, Waffenschränke mit einem Feuerschutz zu kombinieren. Da Waffenschränke aus Metall sind, kann sich der Innenraum bei einem Brand auf bis zu 700 Grad Celsius erhitzen. Dadurch kann Plastik schmelzen oder Munitionspulver glühen. Aus diesem Grund besitzen Waffenschränke mit Feuerschutz speziell aufgebaute Wände, die das Aufheizen verhindern. Gerade bei wertvollen oder teuren Waffen sollte ein Feuerschutz eingeplant werden.
Was ist die richtige Größe beim Kauf eines neuen Waffenschranks?
Beim Kauf eines neuen Waffenschranks spielt die Größe eine wichtige Rolle. Entscheidend dabei sind die Anzahl und die Art der Waffen, die darin Platz finden sollen. Im nächsten Schritt muss die Länge der längsten Waffe bestimmt werden. Daraus ergibt sich dann die richtige Höhe des Schrankes. Zusätzlich dazu muss die Tragkraft des geplanten Standortes berücksichtigt werden. Sollen nicht nur die Waffen, sondern auch die Munition im Waffenschrank untergebracht werden, sind vielleicht seitliche Aufbewahrungsfächer sinnvoll. Es gibt aber auch geeignete Munitionsschränke zu kaufen. Für diese gelten keine Sicherheitsstufen.
Beispielrechnung zur Bestimmung der passenden Größe eines Waffenschranks
- Wer lediglich drei Langwaffen besitzt, kann einen Waffenschrank der Klasse 0 kaufen. Bezüglich Gewicht und Sicherheitsstufe gibt es keine weiteren Regeln zu beachten.
- Bei zwei Langwaffen und einer Kurzwaffe sind Gewicht und Sicherheitsstufe ebenfalls nicht relevant. Es genügt ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0.
- Zur Sicherung von 6 Kurzwaffen muss der Schrank mindestens 200 Kilogramm schwer sein. Zudem ist die Widerstandsklasse 0 erforderlich.
Wie werden Waffenschränke aufgestellt?
Der richtige Aufstellungsort ist ein Ort, zu dem nur der Waffenbesitzer Zutritt hat. Grundsätzlich gilt nämlich, dass nicht nur die Waffen, sondern auch die Waffenschränke selbst vor dem Zugriff Dritter gesichert werden müssen.
Dies muss beim Kauf unbedingt beachtet werden. Ein Schrank, dessen Stellplatz nicht gesetzeskonform ist, ist nicht für die Aufbewahrung von Schusswaffen geeignet. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle.
Worauf müssen Sie beim Aufstellen der Waffenschränke sonst noch achten?
Da Waffenschränke sehr schwer sind, muss die Bodenbelastbarkeit des Stellplatzes unbedingt im Vorfeld überprüft werden. Bei Unklarheiten können Sie hierzu einen Statiker zurate ziehen. Denn nicht nur das Eigengewicht des Schrankes, auch dessen Inhalt belasten den Boden. Zudem sollten Sie den Bereich auf Rohre und Leitungen überprüfen. Das gilt vor allem dann, wenn der Waffenschrank fest im Boden verankert wird. Denn selbst wenn es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, so sollten gerade kleinere Modelle immer an der Wand oder dem Boden fixiert werden – allein schon wegen der Sorgfaltspflicht (§ 36 WaffG). Das erhöht nicht nur den Diebstahlschutz. Hinzu kommt, dass Waffenschränke auf einer relativ kleinen Grundfläche stehen, aber sehr hoch sind. Damit kann der Schwerpunkt bei geöffneter Tür und unebenem Boden sehr Kopflastigkeit sein. Um zu verhindern, dass ein Schrank nicht kippt, empfiehlt sich die Verankerung am Boden oder der Wand. Dazu besitzen alle Waffenschränke unter 1.000 Kilogramm gemäß EN 1143-1 mindestens eine vorbereitete Stelle zur Befestigung.
Dürfen Waffenschränke gemeinsam genutzt werden?
Wird der Aufstellungsort so gewählt, dass mehrere Leute Zugriff auf den Waffenschrank haben und diesen auch zum Verschluss ihrer Waffen verwenden, gilt Folgendes:
Eine gemeinsame Waffenaufbewahrung (zwei Waffenbesitzer – ein Waffenschrank) ist nur dann zulässig, wenn die berechtigten Personen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Dürfen Waffenschränke in Jagdhütten stehen?
In Jagdhütten, Ferienhäusern, Wochenendhäusern und anderen nicht regelmäßig bewohnten Gebäuden dürfen Waffen nicht gelagert werden, wenn ein Waffenschrank der Klasse 0 vor Ort steht. Schließlich kann nie sichergestellt werden, ob nicht ein Dritter sich unbefugt Zutritt in das Gebäude verschafft. Das Verschwinden der Waffen könnte so mehrere Tage oder Woche unbemerkt bleiben. Eine Aufbewahrung in einem Schrank der Klasse 1 ist bedingt gestattet. Erlaubt sind maximal drei Langwaffen. Kurzwaffen und Munition dürfen aber nicht vor Ort sein. Möchten Sie in einem unbewohnten Gebäude einen Waffenschrank aufstellen, sollten Sie immer die zuständige Behörde kontaktieren und nach den Bestimmungen fragen.
Muss ein Waffenschrank nach dem Kauf bei den Behörden gemeldet werden?
Sobald Sie einen Waffenschrank erworben und aufgestellt haben, muss dieser bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Dafür reicht in der Regel die Vorlage des Kaufbelegs. Sollten Sie diesen nicht mehr besitzen, können Sie den geöffneten Waffenschrank samt Typenschild fotografieren und die Bilder bei der Behörde vorlegen. Das Anmelden ist eine Pflicht, der jeder Waffenbesitzer nachkommen muss. Verstöße werden daher entsprechend bestraft.
Was gilt es bei einem Umzug mit Waffenschrank zu beachten?
Die Anmeldepflicht gilt auch bei einem Umzug mit Waffenschrank. Jedoch ist ein Umzug mit Waffenschrank oft leichter gedacht als getan. Wegen der Größe und des Gewichtes werden Umzugsfirmen Waffenschränke meist nicht mitnehmen. Hier ist ein Spezialtransport notwendig. Am sichersten ist es, wenn die Waffen während des Transports im Schrank bleiben – natürlich ungeladen.
Wichtig ist zudem, dass die Behörde bereits vor dem Umzug informiert wird. Andernfalls könnte das die Zulassung kosten.
Welches Schloss ist bei einem Waffenschrank sinnvoll?
Waffenschränke gibt es mit unterschiedlichen Schließsystemen. Standardmäßig ist ein Doppelbartschloss verbaut. Gegen Aufpreis sind auch Zahlenschlösser mit mechanischer oder elektronischer Betätigung möglich. Ganz neu sind dagegen Schränke mit einem Fingerprintschloss. Dadurch erhöht sich die Sicherheit für die darin gelagerten Waffen.
Generell sollten Sie beim Kauf eines Schrankes ein System ohne Schloss bevorzugen. Schließlich darf nur der Waffenbesitzer den Waffenschrank öffnen. Außerdem vermeiden Sie den Verlust des Schlüssels.
Wohin mit dem Schlüssel des Waffenschranks?
Zur sicheren Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels gibt es noch immer keine gesetzliche Grundlage. Denn das Waffengesetz erwähnt an keiner Stelle, wie der Schlüssel zu verwahren ist.
Sollte dieser aber Unbefugten in die Hände geraten, ist das eine Straftat. Das gilt auch dann, wenn Familienmitglieder den Schrank öffnen. Generell sollte der Schlüssel immer „am Mann“ getragen werden. Das ist jedoch in der Praxis nicht möglich. Daher ist der Zusatzkauf eines Schlüsselsafes ratsam.
Was passiert, wenn der Schlüssel zum Waffenschrank verloren ist?
Haben Sie den Schlüssel zu Ihrem Waffenschrank verloren und ist dieser auch nach einer gründlichen Suche nicht mehr auffindbar müssen Sie umgehend zur Polizei gehen. Dort müssen Sie eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben. Anschließend müssen Sie umgehend einen Fachmann kontaktieren, der Ihren Schrank wieder öffnet. Mittels Bohrungen am Schließsystem kann der Schrank wieder geöffnet werden. Nach dem Einbau eines neuen Schlosses ist der Schrank prinzipiell wieder sicher. Dennoch sollten Sie das bei der Versicherung und den Behörden abklären.
Was kostet ein Waffenschrank
Die Preise für Waffenschränke unterscheiden sich je nach Größe des Schranks und der verwendeten Sicherheitsstufe. Die kleinste Ausführung für Langwaffen der Sicherheitsstufe 0 ist bereits ab 400 Euro erhältlich. Je komplexer die Waffenschränke aber in der Ausstattung sind, desto höher ist der Kaufpreis. So kann ein Schrank der Stufe 1 mit einer komplexen Ausstattung, beispielsweise extra Munitionsfächer an den Türen, auch einmal 3.000 Euro und mehr kosten.
Was passiert mit alten Waffenschränken der Klasse A und B, die vor dem 6 Juli 2017 erworben wurden und registriert sind?
Für alle bereits registrierten Waffenschränke gibt es Bestandsschutz. Diese dürfen also weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Nicht erlaubt ist hingegen eine Weitergabe an einen anderen Besitzer. Damit kann ihr Nutzungsrecht auch nicht vererbt werden. Außer es handelt sich hier um eine häusliche Wohngemeinschaft. In diesem Fall darf auch jemand einen Schrank der alten Klasse A oder B nutzen, der beispielsweise erst im nächsten Jahr seine Jagdprüfung ablegt. Übrigens: Auch neu erworbene Waffen dürfen in bestehenden Waffenschränken gelagert werden. Wichtig hierbei ist aber die Einhaltung der Lagerkapazitäten.
Welche Lagerkapazitäten gelten für alte Waffenschränke der Klasse A und B?
In einem Waffenschrank der Kategorie A dürfen maximal 10 Langwaffen aufbewahrt werden. Bei Schränken der Klasse B gibt es keine Begrenzung für Langwaffen. Zusätzlich darf ein B-Waffenschrank unter 200 Kilogramm auch 5 Kurzwaffen enthalten. Ab 200 Kilogramm sind 10 Kurzwaffen zulässig. Ist der B-Schrank weniger als 200 Kilogramm schwer, jedoch fest verankert, darf er auch 10 Kurzwaffen enthalten. Ein verankerter Waffenschrank unter 200 Kilogramm darf übrigens auch mit 10 Kurzwaffen befüllt werden.
Waffenschränke Baureihe WFN
Die Waffenschränke der Baureihe WFN sind nach EN 1143-1 zertifiziert. Sie entsprechen dem Sicherheitsstandard 0. Die vierwandige Tür hat eine Gesamttürstärke von 125 mm. Verriegelt wird diese mit drei 35 mm starken Bolzen (feststehende Hintergreiferbolzen). Der dreiwandige Korpus hat Stegprofilarmierungen integriert und zusätzlich einen hitzebeständigen und isolierenden Füllstoff nach DIN 4102 als Feuerschutz. Das Produkt verfügt außerdem über eine Bohrung zur Bodenverankerung.
Waffenschrank der Baureihe WSN
Dieser Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0 hat zugleich einen Einbruchschutz gemäß EN 1143-1. Zudem bietet er den eingelagerten Waffen einen Feuerschutz bei leichten Bränden. Je nach Modellnummer und Größe variiert die Anzahl der Waffenhalter und höhenverstellbaren Fächer. Gleiches gilt auch für das Gewicht. Je nach Größe liegt es zwischen 250 und 340 Kilogramm.
Waffenschrank München-Freising
Dieser Waffenschrank bietet Platz für bis zu 11 Langwaffen. Die Kapazität an Kurzwaffen ist unbegrenzt. Der Standardschließmechanismus ist ein Bolzenschloss mit zwei Schlüsseln. Gegen Aufpreis sind auch ein mechanisches oder ein elektronisches Zahlenschloss möglich. Diese mehrwandige Schrankkonstruktion hat einen definierten Einbruchschutz von 30/50 Ru gegen mechanische und thermische Angriffe. Serienmäßig ist hier ein Innentresor mit Zylinderschloss verbaut. Ausgenommen davon ist die Modellvariante 56300.
Waffenschrank Dresden-Radebeul
Auch dieses Produkt ist nach EN 1143-1 zertifiziert. Die Sicherheitsklasse ist 1. Zudem besitzt der Waffenschrank einen Feuerschutz LFS 30 P und ist nach Euro-Norm prEN 15659 geprüft. Die mehrwandige Tür ist 104 mm dick. Als zusätzlichen Schutz gibt es vorbereitete Verankerungen für eine Bodenbefestigung. Verriegelt wird der Waffenschrank mit einem DB-Schloss der Schlossklasse I. Dazu gehören 2 Schlüssel. Abhängig vom Model gibt es auch einen Innentresor.
Waffenschränke – sinnvoller Schutz für ihre Waffen
Waffenschränke sind nicht nur sinnvoll, sondern auch Pflicht. Seit dem neuen Waffengesetz aus dem Jahr 2017 dürfen Sie nur noch einen Schrank der Klasse 0 oder 1 für die Aufbewahrung erwerben. Alte Waffenschränke dürfen, wenn sie bereits gemeldet waren, weiter verwendet werden. Machen Sie sich vor dem Kauf Gedanken darüber, welche Größe Sie benötigen. Denn die Lagerkapazität der Schränke ist begrenzt.